Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Bad Honnef:
Bebauungsplan Nr. 1-137 „Neubau St. Josef Schule“
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Bad Honnef hat am 14.11.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bebauungsplan Nr. 1-137 ‛Neubau St. Josef Schule‛ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der beigefügten Anlage öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
Das Plangebiet befindet sich südwestlich des Kreuzungsbereiches Bismarckstraße/ Rommersdorfer Straße und beinhaltet dort die Flächen des Schulgeländes sowie das Gelände der Begegnungsstätte „Haus Magdalena“ an der Königin-Sophie-Straße. Es ist im beigefügten Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichsabgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung sowie begleitender artenschutzrechtlicher Prüfung, Stufen I und II, in der Zeit von
Dienstag, den 12.12.2017
bis einschließlich
Mittwoch, den 17.01.2018
bei der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef,
- im Rathausfoyer,
- beim Fachdienst 3-61 -Stadtplanung-, 2. OG, Flurbereich gegenüber Zimmer 233,
zu folgenden Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Für erste telefonische Rückfragen und eine empfohlene Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung unter 02224/184-152.
Im Hinblick auf die Belange des Artenschutzes wurde zum Bebauungsplan Nr. 1-137 zunächst eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) der Stufe I erarbeitet. Hierbei wurde mit Ausnahme der westlichen Teilbereiche des Plangebietes (d.h. im Umfeld des Denkmals „Haus Magdalena“ einschließlich der daran angrenzenden parkartigen Flächen) von einem vollständig abgeräumten Grundstück ausgegangen. Dem entsprechend wurde für die abbruchbezogenen Belange des Artenschutzes im Rahmen des Abbruchgenehmigungsverfahrens eine eigenständige ASP durchgeführt. Im Rahmen der ASP (Stufe I) zum Bebauungsplan wurde geprüft, ob durch die geplanten Neubaumaßnahmen potentiell vorkommende planungsrelevante Arten betroffen sind. Zur detaillierten Betrachtung der Betroffenheit von Fledermäusen wurde darauf aufbauend eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP, Stufe II) vorgenommen. Die hierbei durchgeführte konkrete Überprüfung ergab, dass eine Fledermausart vorkommt. Konkrete Maßnahmen sind hierfür in der Bauleitplanung nicht zu beachten. Um ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für Vogelarten auszuschließen, wird eine Schutzmaßnahme festgesetzt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bekanntmachungsanordnung
Der oben genannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bad Honnef, den 28.11.2017
Otto Neuhoff
Bürgermeister
Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung sind auch auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef unter www.bad-honnef.de, Rubrik „Planen, Bauen & Umwelt / Stadtplanung / Aktuelle Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung“ veröffentlicht.