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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Bad Honnef:

Bebauungsplan Nr. 1-133 „Villa Schaaffhausen“

- Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Bad Honnef hat am 12.09.2017 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bebauungsplan Nr. 1-133 ‛Villa Schaaffhausen‛ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der beigefügten Anlagen öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“

Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Gelände der Villa Schaaffhausen an der Schaaffhausenstraße bis zum Finkenpfad, inklusive Park- und Gartenanlagen, sowie Abschnitte der Schaaffhausenstraße und des Finkenpfades entlang dieses Geländes.  

Es ist im beigefügten Übersichtsplan grob dargestellt; die genaue Geltungsbereichs-abgrenzung ergibt sich aus den Planunterlagen.

Bebauungsplan 1-133
Bebauungsplan 1-133

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie begleitender Gutachten (s.u.) in der Zeit von

 

Dienstag, den 12.12.2017

bis einschließlich

Mittwoch, den 17.01.2018

 

bei der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef,

- im Rathausfoyer,

- beim Fachdienst 3-61 -Stadtplanung-, 2. OG, Flurbereich gegenüber Zimmer 233,

zu folgenden Öffnungszeiten:

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

freitags  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Für erste telefonische Rückfragen und eine empfohlene Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung unter 02224/184-246.

Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden öffentlich mit ausgelegt:

  • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zu Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Abfallwirtschaft, des Grundwasser- und Bodenschutzes, des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes und zum Einsatz erneuerbarer Energien,
  • Stellungnahme des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland, zu Belangen des Schutzes des örtlichen Baudenkmals,
  • Stellungnahme des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz zu Belangen des Schutzes des örtlichen Baudenkmals.

Folgende Gutachten werden öffentlich mit ausgelegt:

  • Verkehrsuntersuchung,
  • Baumerfassung und Baumbewertung,
  • Erfassung und Beurteilung des Fledermausbestandes im Rahmen der Artenschutzprüfung,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I und II,
  • FFH-Vorprüfung (Screening),
  • Baugrund- und Gründungsbeurteilung.

Gegenstand der Verkehrsuntersuchung ist die Analyse der derzeitigen Verkehrserschließung und –führung inklusive der Auswertung einer Verkehrszählung. Für den Planungsfall werden Prognosen,  eine Leistungsfähigkeitsbewertung sowie Befahrbarkeitsnachweise vorgenommen.

Mit der Baumerfassung- und bewertung wird der Zustand der Bäume innerhalb des Plangebietes insbesondere vor dem Hintergrund der Baumschutzsatzung der Stadt Bad Honnef analysiert.

Als eine Grundlage für die Artenschutzprüfung wurde eine gesonderte Erfassung und Beurteilung des Fledermausbestandes durchgeführt, die das Quartierspotential und den Artennachweis für Fledermäuse darlegt.

Im Hinblick auf die Belange des Artenschutzes wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) der Stufen I und II erarbeitet. Diese basiert auf der Auswertung verfügbarer Daten zum Vorkommen planungsrelevanter Arten sowie faunistischen Erfassungen. Zu den relevanten Artengruppen erfolgen einzelne Beurteilungen sowie Maßnahmenbeschreibungen für den Artenschutz.

Da das Plangebiet ca. 90 m von einem FFH-Gebiet entfernt liegt, wurde eine FFH Vorprüfung durchgeführt, in der nach einer Bestandsanalyse der Lebensraumtypen und -arten eine Beeinträchtigungsprognose erfolgt; im Ergebnis konnten durch das Planvorhaben keine erkennbaren Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes „Siebengebirge“ prognostiziert werden.

Die Baugrund- und Gründungsbeurteilung zielt bereits auf die potentielle Bauausführung ab; auf Basis der Sondierungen und Analysen werden dafür gezielte Hinweise und Empfehlungen formuliert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bekanntmachungsanordnung

Der oben genannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bad Honnef, den 28.11.2017

Otto Neuhoff

Bürgermeister

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung sind auch auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef unter www.bad-honnef.de, Rubrik „Planen, Bauen & Umwelt / Stadtplanung / Aktuelle Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung“ veröffentlicht.

 

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http://www.bad-honnef.de

bearbeitet am 04.12.2017

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