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Jahresabschluss 2014 des Freizeitbad Grafenwerth der Stadt Bad Honnef

Jahresabschluss 2014 des Freizeitbad Grafenwerth der Stadt Bad Honnef

Der Rat der Stadt Bad Honnef hat in der Sitzung am 10.12.2015 über den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 beraten und über die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Rat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der vorliegenden Fassung fest und beschließt, den
Jahresgewinn 2014 in Höhe von 499.315,75 € wie folgt zu verwenden:
- Abführung eines Betrages von 135.165,00 € an den städtischen Haushalt
- Einstellung eines Betrages von 364.150,75 € in die allgemeinen Rücklagen

2. Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne hat mit Verfügung vom 20.01.2016 folgenden Vermerk erteilt:

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Freizeitbad Grafenwerth der Stadt Bad Honnef. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient.

Diese hat mit Datum vom 07.10.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„An das Freizeitbad Grafenwerth der Stadt Bad Honnef

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Freizeitbades Grafenwerth der Stadt Bad Honnef, Bad Honnef, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird voll inhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 20.01.2016

GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag

gez. Harald Debertshäuser (L.S.)

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2014 liegt bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 während der Dienststunden in den Geschäftsräumen des Abwasserwerkes zur Einsichtnahme aus.

Bad Honnef, den 15.03.2016

Bad Honnefer Bäder
gez. Marcus Killat
Betriebsleiter

 

, ,
http://www.bad-honnef.de

bearbeitet am 17.03.2016

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