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Die Stadt Bad Honnef bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Bad Honnef hat diesen Zugang nach für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.
Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist bei der Stadt Bad Honnef derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch qualifizierte Signatur möglich. Wir bitten Sie, in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z.B. Brief) zu verwenden.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Bad Honef ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.