Musikschule

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Abmeldung

Eine Abmeldung des Schülers kann grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres erfolgen und muss mindestens 2 Monate vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden und sind ebenfalls schriftlich zu beantragen.

Abmeldeschluss ist der 31. Mai eines jeden Jahres.

Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Schüler durch den Leiter der Musikschule von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.