Musikschule

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Instrumentalunterricht

Der Instrumentalunterricht beinhaltet die Hauptaufgabe der Musikschule: die technische Ausbildung am Instrument.


In der Regel beginnt der Instrumentalunterricht als Gruppenunterricht oder verkürzter Einzelunterricht, der die Anfangsschwierigkeiten leichter überwinden hilft. Sobald es Begabung und technisches Können des Schülers zulassen - frühestens nach Ablauf des ersten Unterrichtsjahres - erhalten die Schüler Einzelunterricht, um eine individuelle Förderung zu gewährleisten.


Bei der Einteilung zum Instrumentalunterricht erhalten die Kinder, die mit Erfolg die musikalischen Grundkurse absolviert haben, Vorrang gegenüber den Schülern, die eine solche Vorbildung nicht nachweisen können.


Ein Erfolg des Instrumentalunterrichts ist nur durch stetigen Fleiß und ständiges Üben zu erzielen. Vorspielabende im Laufe eines jeden Schuljahres informieren über den jeweiligen Leistungsstand der Schüler.


Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen. Leiter und Lehrkräfte der Musikschule sind jederzeit gern zur Beratung bei der Anschaffung eines geeigneten Instrumentes bereit. Schüler der Musikschule können außerdem am Instrumentenmietsystem des Musikfachhandels teilnehmen. Im Rahmen der Bestände können Instrumente auch von der Musikschule den Schülern gegen Gebühr überlassen werden. Anfragen sind mit der Anmeldung an den Leiter der Musikschule zu richten.