Rathaus
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Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson
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Stadt Bad Honnef |
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Die Bürgermeisterin |
Bad Honnef, den 30.07.2010 |
Bad Honnef Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die Wahlperiode der amtierenden stellvertretenden Schiedsperson in Bad Honnef läuft am 13.02.2011 aus. Das Amt der stellvertretenden Schiedsperson in Bad Honnef ist somit ab dem 14.02.2011 neu zu besetzen. Die Aufgabe der stellvertretenden Schiedsperson ist die gütige Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten für den Fall, dass die Schiedsperson vorübergehend oder dauerhaft verhindert ist. So kann jeder in eine Situation geraten, in der es unausweichlich erscheint, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nicht immer ist dies jedoch erforderlich. Oft kann man durch ein Schlichtungsverfahren Zeit und auch Kosten sparen. In jedem Bezirk gibt es daher ehrenamtlich tätige Schiedspersonen, deren Aufgabe es ist, zwischen den Streitenden zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen. In vielen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren sogar zwingend vorgeschrieben, d.h. die Schiedspersonen sind dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Als Organ der Rechtspflege müssen die Schiedspersonen inner- und außerhalb der Güteverhandlungen stets unparteiisch sein. Zwang zur Einigung dürfen sie nicht ausüben. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Personen, die Interesse an dem Amt der stellvertretenden Schiedsperson haben, können sich bis zum 29.10.2010 schriftlich bei der Bürgermeisterin der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, bewerben. Besonderes Fachwissen ist nicht erforderlich. Durch regelmäßige Schulungen und Seminare werden die entsprechenden Kenntnisse vermittelt. Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie sollte zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in Bad Honnef wohnen. Stellvertretende Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Diese Pressemitteilung 145/10 wurde am: 30.07.2010 veröffentlicht.
Ansprechpartner: Herr Rainer Rollenmiller, Tel.: 02224-184 161