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Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung - Jugendamt informiert
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Stadt Bad Honnef |
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Die Bürgermeisterin |
Bad Honnef, den 12.05.2010 |
Bad Honnef. Um Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch zu schützen, muss die Öffentlichkeit genau hinsehen. Besonders tragen aber die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, also die Jugendämter und die anderen Träger, die Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe anbieten, per Gesetz eine hohe Verantwortung, wenn es um den Schutz von Minderjährigen geht.
Ob Jugendamt, Kindertageseinrichtung, Jugendzentrum, Offene Ganztagsschule, Familienhilfe oder stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, sie alle müssen ein eigenes Schutzkonzept vorhalten, nach dem die Mitarbeiter auf allen Hierarchieebenen handeln, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet oder erkannt wird. Seit Oktober 2005 gibt es das Gesetz (§ 8a SGB VIII), das vorschreibt, was die Träger zu veranlassen haben.
Aber, wo fängt die eigentliche Kindeswohlgefährdung an? Um dies konkret zu erkennen und zu wissen, was zu tun ist, um die Gefahr abzuwenden, muss jeder Träger auf speziell erfahrene oder ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen können. Diese wissen, welche Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen, welche hilfreichen Schritte zu unternehmen sind, was rechtlich möglich ist, wann die Eltern ggf. hinzugezogen werden, welche Hilfen angeboten werden können und ob die Unterstützung des Jugendamtes eingeholt werden muss.
Das Leitungsteam des Jugendamtes hatte die freien Träger der Jugendhilfe am Montagabend zu einer Informationsveranstaltung ins Rathaus eingeladen, um erneut die Aufmerksamkeit auf die jeweilige Verantwortung zu lenken und die Möglichkeiten und Verpflichtungen, die der Gesetzgeber vorschreibt in den Blick zu nehmen. Alle waren sich einig, dass es hier um eine der wichtigsten Aufgaben in der Gesellschaft geht, nämlich um die gemeinsame Sorge um und für das gesunde Aufwachsen und die positive Entwicklung von jungen Menschen.
Diese Pressemitteilung 106/10 wurde am: 12.05.2010 veröffentlicht.
Ansprechpartner: Herr Rainer Rollenmiller, Tel.: 02224-184 161