Landtagswahl 2010
Wahlberechtigte, die am Wahltag daran gehindert sind, in ihrem Wahllokal zu wählen, erhalten auf Antrag einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen). Zusätzlich zu dem Wahlschein erhält der Antragsteller folgende Unterlagen:
Wer durch Briefwahl wählt,
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (mit Briefwahlunterlagen) befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss von dem Wahlberechtigten ausgefüllt und persönlich unterschrieben (Unterschriften „Im Auftrag“, „In Vertretung“ etc. sind nicht zulässig!) bei der Gemeinde abgegeben oder in einem frankierten Briefumschlag an diese versandt werden. Der Wahlscheinantrag hier angefordert werden:
Der Antrag ist in jedem Falle schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde, Wahlamt, zu stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit das Wahlbüro die Unterlagen für die Briefwahl rechtzeitig aushändigen oder an die im Antrag angegebene Adresse übersenden kann.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Auch bei der Briefwahl darf der Wähler seine Stimme nur persönlich abgeben. Wähler, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen, kann sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson hat sodann auf dem Wahlschein an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 08. Mai 2010, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlscheine können bis zum 07. Mai 2010, 18:00 Uhr beantragt werden. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Antragsfrist ist nicht möglich. Davon ausgenommen ist lediglich die Beantragung eines Wahlscheines im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung. In diesem Fall kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle zurückgesendet oder bei dieser abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Um bei Postversand einen rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief daher am 05. Mai 2010 – spätestens jedoch am 06. Mai 2010 - bei der Deutschen Post AG aufgegeben werden. Wer seinen Wahlbrief später versendet, trägt das Risiko, dass dieser die Gemeinde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bis zum 07. Mai 2010, 18:00 Uhr, kann der Wahlbrief auch im Bürgerbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, abgegeben oder in den dortigen Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Ab dem 06. April 2010 haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, bereits vorab im Briefwahlbüro im Rathaus, Rathausplatz 1, Bürgerbüro, Zi. 012, sowie im Bürgerbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, während der dortigen Öffnungszeiten ihre Stimmabgabe per Brief vorzunehmen.