Standesamt
Natürlich in erster Linie den richtigen Partner! Leider aber auch verschiedene Urkunden und Dokumente, damit der Standesbeamte bei der Anmeldung der Eheschließung prüfen kann, dass dem Start ins Eheglück keine Ehehindernisse entgegenstehen. Welche Heiratspapiere in Ihrem speziellen Fall erforderlich sind, sagen wir Ihnen gern.
Sollten Sie nach dem Lesen dieser Informationsseiten noch Fragen haben - rufen Sie uns bitte an oder schauen Sie kurz beim Standesamt vorbei - wir beraten Sie gerne auch ausführlicher.
Der Eheschließung geht deren Anmeldung (vergleichbar der früheren Aufgebotsbestellung) voraus. Die Eheschließung müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Wohnt der Verlobte z.B. in Bad Honnef und die Braut in München, so kann die Eheschließung sowohl in Bad Honnef als auch beim Standesamt München angemeldet werden.
Keiner von Ihnen wohnt in Bad Honnef - Sie möchten aber gerne bei uns heiraten? Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten erledigt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, kann uns dann ermächtigen, die Eheschließung in Bad Honnef vorzunehmen.
Der Standesbeamte benötigt verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt er nämlich fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
In folgenden Fällen sollten Sie sich unbedingt persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:
Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind Sie beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und wohnen in Bad Honnef, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:
Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesbeamten anmelden. Häufig ist jedoch einer der Partner z.B. aus beruflichen Gründen verhindert. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Vollmacht (Bitte doppelseitig ausdrucken)