Standesamt
Wer heiraten will, muss dies nicht mehr publik machen. Der auch aus Datenschutzgründen nicht mehr zeitgemäße öffentliche Aushang des Aufgebots wurde abgeschafft. Die Standesbeamten müssen weiterhin in einem Verwaltungsverfahren prüfen, ob ein gesetzliches Ehehindernis dem Heiratswunsch entgegensteht.
Die frühere Aufgebotsbestellung ist heute die "Anmeldung zur Eheschließung".
Heiratswillige können seit dem 1. Juli 1998 - wenn sie es wollen - auch ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten. Selbstverständlich können nach wie vor Zeugen mitkommen und ihre Unterschrift in der Niederschrift über die Eheschließung geben. Das Gesetz überlässt es den Eheschließenden auch, ob sie mit einem oder mit zwei Trauzeugen zum Standesbeamten gehen wollen.