Standesamt

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Allgemeine Infos

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher nur bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden
    Die Geburtsurkunde gibt die wesentlichen Daten des Kindes und seiner Eltern wieder.
  • Eheurkunden
    Die Eheurkunde wird im Anschluß an die Eheschließung ausgehändigt. Mit dieser Urkunde können Sie auch Ihre Lohnsteuerklasse ändern lassen.
  • Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
    Familienbücher werden für Eheschließungen bis zum 31.12.2008 geführt. Die nachträgliche Änderungen des Namens oder der Wechsel der Religionszugehörigkeit werden eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung der Ehegatten vermerkt.
    Neue beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch (nicht Stammbuch) erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geheiratet haben.
  • Sterbeurkunden
  • Internationale Urkunden (mehrsprachige Personenstandsurkunden) z.B. für Verwendung im Ausland
    Mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden.