Standesamt
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten.
Das Bestellformular liegt im PDF-Format vor. Dieses Format kann nur mit dem Adobe Acrobat Reader, der kostenlos
erhältlich ist, gelesen und bearbeitet werden.
Sie können das Formular ausfüllen, ausdrucken und für Ihre Urkundenanforderung (per Post oder FAX - 02224/184-115)
verwenden. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Diesen Vordruck können Sie selbstverständlich auch zur Urkundenbestellung bei einem auswärtigen Standesamt
(z.B. Ihres Geburtsortes) benutzen
Die Gebühren sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW kostet jede Personenstandsurkunde 10,00 €.
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Für die Bestellung von 3 Heiratsurkunden sind also beispielsweise 20,00 € zu entrichten. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung).
Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 62 Personenstandgesetz sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.