Tiefbau

Straßen, Wege und Plätze
Der Fachdienst Tiefbau ist für den Neubau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der Ingenieurbauwerke wie Brücken, Bachdurchlässen, Stützmauern und der Straßenbeleuchtung zuständig. Geplante Aus- und Neubaumaßnahmen sind im jeweiligen Haushaltsplan enthalten. Die Unterhaltungsmaßnahmen werden nach Personal- und Gerätebedarf durch die städtische Tiefbaukolonne oder über Fremdfirmen abgewickelt. Straßenschäden werden über eine regelmäßige Streckenkontrolle erfasst, nach Gefährdungspotential priorisiert und sukzessive beseitigt.
Für Straßenaufbrüche und die Herstellung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Bereich ist ein Antrag auf Genehmigung zu stellen. Der Antrag sollte die genaue Ortsangabe und die Ausmaße des geplanten Vorhabens beinhalten. Die Arbeiten dürfen nur von einem Fachunternehmen, welches für Straßenbauarbeiten bei der Handwerkskammer registriert ist, ausgeführt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Antragsteller.