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Kontakt

Standesamt

Besucheranschrift:
Rathausplatz 12
53604 Bad Honnef

Postalische Anschrift:
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef

Öffnungszeiten:
Mo 8:00 - 12:00
Di 8:00 - 12:00

Do 8:00 - 12:00 15:00 - 17:00
Fr 8:00 - 10:00 (eingeschränkt erreichbar bis 12:00 Uhr)

Wir sind für Sie da:

Fachdienstleiterin
Standesbeamtin
Bianca Senk
Raum: 5
Tel.: 0 22 24 / 1 84-1 24
Fax: 0 22 24 / 1 84-41 24
E-Mail
E-Mail versenden

Standesbeamtin
Karin Grünenwald
Raum: 4
Tel.: 0 22 24 / 1 84-1 25
Fax: 0 22 24 / 1 84-41 25
E-Mail
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Standesbeamtin
Anja Krupop
Raum: 4
Tel.: 0 22 24 / 1 84-1 26
Fax: 0 22 24 / 1 84-41 26
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Sachbearbeiterin
Elvira Waldorf
Raum: 6
Tel.: 0 22 24 / 1 84-1 24
Fax: 0 22 24 / 1 84-41 24
E-Mail
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Sachbearbeiterin
Elke Grüne
Raum: 6
Tel.: 0 22 24 / 1 84-193
Fax: 0 22 24 / 1 84-4193
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Auch ohne Trauzeugen

Trauzeugen


Wer heiraten will, muss dies nicht mehr publik machen. Der auch aus Datenschutzgründen nicht mehr zeitgemäße öffentliche Aushang des Aufgebots wurde abgeschafft. Die Standesbeamtinnen und -beamten müssen weiterhin in einem Verwaltungsverfahren prüfen, ob ein gesetzliches Ehehindernis dem Heiratswunsch entgegensteht. Die frühere Aufgebotsbestellung ist heute die "Anmeldung zur Eheschließung".

Trauzeugen
Heiratswillige können seit dem 1. Juli 1998 – wenn sie es wollen – auch ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten. Selbstverständlich können nach wie vor Zeugen mitkommen und ihre Unterschrift in der Niederschrift über die Eheschließung geben. Das Gesetz überlässt es den Eheschließenden auch, ob sie mit einem oder mit zwei Trauzeugen zur Standesbeamtin/zum Standesbeamten gehen wollen.


Bestellservice

Alle Urkunden, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen auf einen Klick!


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        • Urkundenbestellung


Urkundenbestellung

Nicht selten muss man Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden belegen, so z.B. bei einer anstehenden Eheschließung oder einer Erbangelegenheit. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Registerauszüge aus.

Hierbei ist zwischen folgenden Urkunden zu unterscheiden:

– Geburtsurkunden

– Eheurkunden

– Lebenspartnerschaftsurkunden

– Sterbeurkunden

– Mehrsprachige sog. Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden

Die Personenstandsurkunden werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) ausgestellt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den konkreten Personenstandsfall beurkundet hat. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie somit ausschließlich bei dem Standesamt, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.

Die Kosten für die Ausstellung der Urkunden und beglaubigten Registerauszügen betragen pro Urkunde 10,00 Euro. Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00 Euro (z.B. 4 Urkunden 25,00 Euro).

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Gerne können Sie Ihre Urkunde auch mit Hilfe des Bestellservice-Vordrucks per Post oder E-Mail  (E-Mail versenden) beantragen. Bitte legen Sie der Urkundenbestellung eine gut lesbare Kopie (Vor- und Rückseitig) Ihres Ausweises bei. Die Gebühr wird Ihnen dann in Rechnung gestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie ab sofort Ihre Urkunden auch online bestellen können. Sie benötigen hierzu einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Lesegerät oder ein entsprechend eingerichtetes Android-Smartphone. Sie können so Ihre Urkunde bequem online bestellen und bezahlen. Die Urkunde wird Ihnen innerhalb weniger Tage zugeschickt.


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